Angebot zur Unterstützung im Alltag:
- Hauswirtschaftliche Versorgung : Reinigen, Einkaufen, Waschen,Bügeln, Mahlzeiten vorbereiten, Blumenpflege ( keine Gartenarbeit )
- Begleitung bei einem Arztbesuch bei einer Bank oder eine Behörde
- Organisatorische und praktische Assistenz- Leistungen : Korrespondenz mit Banken, Versicherungen, öffentlichen Stellen, Betongänge zu Post etc.)
Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Entlastungsbetrag §45 b SGB XI
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben i.d.R. einen Anspruch auf Entlastungsleistungen von monatlich 125 Euro . Dazu zählt auch die Hilfe bei der Haushaltsführung und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
In der nachfolgenden Pflegegeld-Tabelle 2021 sind die Auswirkungen der 5% Pflegegeld Erhöhung für die jeweiligen Pflegegrade dokumentiert.
Achtung !
Bei nicht genutzten Sachleistungen kann 40% in Entlastungsbetrag umgewandelt werden.
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